„Lastenausgleich“ wird es genannt – droht hier eine Katastrophe für alle Bürger? Wir informieren und warnen!

Am 22.04.2020 veröffentlicht die BILD-Zeitung die Kernforderungen der Systemparteien. Nicht unerwartet kommt von links, speziell von der SPD, ein Umverteilungsvorschlag „historischen“ Ausmaßes. SPD-Gabriel fordert nach der Corona-Krise einen Lastenausgleich entsprechend dem Lastenausgleichgesetz von 1952. Und die CDU? – Schaut zu! CDU-Bosbach relativiert nur schwach.

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 Was ist der „Lastenausgleich“?

Das Lastenausgleichgesetz stammt aus der Nachkriegszeit und sollte Kriegslasten ausgleichen, welche die Menschen in unterschiedlichem Maße trafen. Einige wurden vertrieben und verloren ihr gesamtes Vermögen und ihre Einkommensbasis. Andere waren glücklicherweise eher wenig vom Krieg betroffen und konnten in den Nachkriegsjahren darauf aufbauen.

Im Wesentlichen wurden damals die Besitzer von Immobilien mit 50% des mit Stand 21.06.1948 berechneten Immobilienwertes belastet.

Der Staat trug eine Grundschuld in die Grundbücher ein und forderte die Zahlung in 120 vierteljährlichen Raten, also in 30 Jahren.

 

Warum kommt diese Forderung nun heute, 68 Jahre später erneut zur Sprache?

Dazu erstmal ein paar unvorstellbare Zahlen:

Zum Ende des Jahres 2019 hatten Bund, Länder und Kommunen eine Schuldensume von:

1.899.168.000.000 EUR.

Wieviel Geld ist das?

1.899.168.000.000 EUR sind

1.899 Million Millionen EUR oder

1.899 Tausend Milliarden Euro oder eben

knapp zwei Billionen Euro.

Nun kommen zu diesen Schulden die Kosten der Coronakrise hinzu. Der FOCUS beziffert diese am 22.04.2020 mit 650 Milliarden Euro. Deutschland wird also von einen Schuldenberg von 2.549 Milliarden EURO, also 2,5 Billionen Euro erdrückt.

 

Kann der Staat diese Schulden jemals zurückzahlen?

Deutschlands Bruttoinlandsprodukt betrug 2019

1.586 Milliarden Euro.

Daraus bezog Deutschland einen Überschuss von

49,8 Milliarden Euro.

Die Schulden betrugen also das 51-fache des Jahresüberschusses aus 2019. Vor diesem Hintergrund fordert nun SPD-Gabriel, einen „Lastenausgleich“ entsprechend dem Lastenausgleichgesetz vom 1.9.1952.

Wie kann man sich einen „Lastenausgleich“ im Jahr 2020 vorstellen?

So haben sie sich ein Einfamilienhaus erarbeitet und möglicherweise zahlensie dieses noch etliche Jahre ab. Dieses Haus wird am Stadtrand einer Metropolregion mit 300.000 Euro bewertet. Der Staat fordert nun eine Summe von 150.000 Euro (50%), indem er einfach Kraft Gesetzes eine Grundschuld in die Grundbücher einträgt und forderte die Zahlung in 120 vierteljährlichen Raten, also in 30 Jahren.

Dies entspricht 5000 Euro im Jahr oder 416 Euro im Monat.

 

Und die Mieter sind befreit?

Keinesfalls.

Vermietete Immobilien werden ebenfalls mit einer solchen Zwangsabgabe belegt. Der Vermieter wird diese Zwangsabgabe auf die Miete umlegen. Für seinen eigenen Wohnraum muss er ja auch die Zwangsabgabe zahlen müssen. Aus 700 Euro Miete werden also vielleicht 1.100 Euro Miete. Armut schützt vor Schaden nicht.

 

Gibt es andere Möglichkeiten, die Krise zu bewältigen?

SPD-Gabriel nennt insgesamt nur vier Möglichkeiten, die Corona-Krise finanziell zu bewältigen:

  1. Lastenausgleich
  2. Neuschuldenaufnahme
  3. Steuererhöhung
  4. Kürzungen im (Sozial-) Haushalt.

Er verschweigt Lösung Nummer 5:

  1. Schuldenschnitt.

 

Wir als AfD sagen:

Schluss mit verwässernden Begriffen, wie „Lastenausgleich“! Es ist ein Vermögensausgleich auf Grundlage von Enteignung.

Nicht schon wieder die Finanzwirtschaft zu Lasten des Steuerzahlers zum großen Krisengewinner machen:

Lastenausgleich verhindern!

Schuldenschnitt anstreben!

 

Und noch ein Aspekt:

Dieser Lastenausgleich ist natürlich eine begehrte Gelegenheit für die Regierungsverantwortlichen mit der Corona-Krise:

~   650 Milliarden Schulden

gleich die gesamte Schuldenlast Deutschlands von:

~   2 Billionen Euro Schulden

auf die Bürger umzulegen und somit die jahrzehntelange Misswirtschaft zu verschleiern.

 

Wir hören schon Frau Merkel tönen:

„Wir müssen alle den Gürtel enger schnallen!“ –

Nun, sie selbst trägt gar keinen.