Gunnar Norbert Lindemann, Mitglied der Fraktion der AfD im Berliner Abgeordnetenhaus und Stellvertretender Vorsitzender des Bezirksverband Marzahn-Hellersdorf kritisiert die hohen Kosten für die Betreuung „unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF)“:

„Wie die Antwort des Senats auf meine Kleine Anfrage zum Thema ‚unbegleitete minderjährige Flüchtlinge‘ (Ds 18/10636) ergeben hat, fallen in der Anfangsphase, der so genannten Inobhutnahme, rund 195 Euro pro Tag und später als stationäre Leistungen rund 100 Euro pro Tag für die Unterbringung und Betreuung von UMF an. Selbst wenn man nur den geringeren Betrag ansetzt, summieren sich die Kosten bei derzeit rund 1.950 UMF in Berlin auf über 70 Millionen Euro pro Jahr!

Diese Kosten sind vollkommen überzogen. Es ist den Steuerzahlern nicht zu vermitteln, dass die Betreuung eines einzigen UMF so viel kostet, wie viele von ihnen für den Unterhalt ihrer gesamten Familie zur Verfügung haben.

Die AfD fordert den Senat auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die auf schwer erziehbare Kinder und Jugendliche ausgerichteten Standards des Jugendhilfegesetzes nicht automatisch auf UMF angewendet werden müssen. Diese Forderung entspricht auch dem Standpunkt des Deutschen Städte- und Gemeindetages, der die Betreuungs- und Unterbringungsstandards für UMF bereits im vergangenen Jahr als übertrieben kritisiert hat.

Es ist zum Beispiel schlicht nicht nachvollziehbar, dass UMF nur in Zweibettzimmern untergebracht werden dürfen und nicht in größeren Schlafsälen, dass sie nicht in Etagenbetten schlafen dürfen, sondern nur in Einzelbetten und dass sie unabhängig vom tatsächlichen Bedarf rund um die Uhr von Sozialarbeitern betreut werden müssen.

Im übrigen muss auch bei minderjährigen Migranten alles dafür getan werden, sie schnellstmöglich wieder in ihr Herkunftsland zu verbringen, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Die Politik schuldet es den Steuerzahlern, dass die knappen Mittel nur für solche Migranten aufgewendet werden, die der Unterstützung auch tatsächlich bedürfen.“

Anfrage Lindemann unbegleitete Minderjährige S18-10636